ASF Seminare

Für Deine Sicherheit auf der Straße.

ASF Allgemein

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die während der Probezeit wegen begangener Verkehrsstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden. Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).

Ablauf des ASF Seminars

Das Aufbauseminar findet in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern statt. Der Kurs setzt sich aus theoretischem Unterricht und einer Fahrprobe zusammen. Der Unterricht beinhaltet vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen; es darf jedoch pro Tag nur eine Sitzung stattfinden. Die Fahrprobe findet zwischen der ersten und der zweiten Sitzung in Kleingruppen von drei Teilnehmern statt und dauert mindestens 30 Minuten. Sie dient der Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmers. Jeder Teilnehmer an der Fahrprobe soll möglichst ein Fahrzeug der Klasse führen, mit dem vor allem die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar führenden Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind (§ 35 Abs. 1 FeV).

Inhalt des ASF Seminars

Inhalt des Kurses ist es über die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, zu diskutieren, Ursachen herauszufinden und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch die Gruppengespräche, die Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, durch die Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert werden, sowie das Risikobewußtsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden (§ 35 Abs. 2 FeV).

Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlasst werden, eine risikobewusstere Einstellung im Straßenverkehr zu entwickeln und sich dort sicher und rücksichtsvoll zu verhalten. Auf Antrag kann die anordnende Behörde dem Betroffenen die Teilnahme an einem Einzelseminar gestatten. 2b Abs. 1 StVG).

Vorraussetzung für das ASF Seminar

Die Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind (§ 2b Abs. 2 StVG). Über die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist vom Seminarleiter eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde auszustellen. Die Bescheinigung muss Folgendes unbedingt enthalten:

Familiennamen und Vornamen, den Tag der Geburt und die Anschrift des Seminarteilnehmers

Bezeichnung des Seminarmodells

Angaben über Umfang und Dauer des Seminars

Sie ist vom Seminarleiter und vom Seminarteilnehmer unter Angabe des Ausstellungsdatums zu unterschreiben (§ 37 Abs. 1 FeV). Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist vom Kursleiter zu verweigern, wenn der Seminarteilnehmer nicht an allen Sitzungen des Kurses und an der Fahrprobe teilgenommen hat (§ 37 Abs. 2 FeV).

FAQ's

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