Du bist „fast“ 17 (16,5) und möchtest endlich mobil sein? Dann melde Dich zur Führerscheinausbildung an! Für alle Ungeduldigen gibt es jetzt das Begleitete Fahren mit 17 Jahren. Das bedeutet, dass Du nach erfolgreicher Prüfung Deine Bescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahren erhältst.
Nun darfst Du endlich selber fahren, ABER nur mit einer Begleitperson, die das 30. Lebensjahr vollendet hat und die in Deiner Bescheinigung eingetragen ist. Deine Begleitperson muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein und darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
Sobald Du Deinen 18. Geburtstag vollendet hast, entfällt die Begleitung und Dein EU-Kartenführerschein wird Dir pünktlich zum Geburtstag zugesandt.